Lexikon -Opferrechtsschutz allgemein
Als Opfer einer rechtswidrigen und vorsätzlich begangenen Gewaltstraftat erhält der Inhaber einer Rechtsschutzversicherung vor deutschen Gerichten für die Nebenklage, den
Verletzten- oder Zeugenbeistand, Rechtsschutz vom Versicherer im Rahmen des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs und auch für Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz.
siehe:Opferrechtsschutz im beruflichen Bereich, Rechtsschutz